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SUISA - Links - Downloads

SUISA-Meldung

Die Mitgliedchöre der Schweizerischen Chorvereinigung können die von ihnen aufgeführten Werke für die Meldung an die SUISA direkt online erfassen. Damit wird einerseits die Erfassung vereinfacht, andererseits wird die Anforderung der SUISA erfüllt. SCV-Mitglieder (resp. der angeschlossenen Kantonalverbände) profitieren dabei von vergünstigten Tarifen.

Die SCV benützt ab August 2019 das Erfassungsprogramm des Schweizerischen Blasmusikverbandes SBV (deshalb die Internet-Adresse db.windband.ch). Für die Werkauswahl stehen alle in den letzten 10 Jahren von den Chören der SCV gemeldeten Werke zur Verfügung. Für die Kontrolle, ob ein Chor seine Werke eingereicht hat, sind neu die Kantonalverbände zuständig. Die Mitgliedchöre erhalten am Anfang des folgenden Jahres ein Erinnerungs-Mail von ihrem Kantonalverband. Mitgliedchören, welche die Übermittlung versäumen, können die Kantonalverbände 100 Franken verrechnen.

 

Anmeldung mit E-Mail-Adresse und persönlichem Passwort auf db.windband.ch

Als Haupt-E-Mail-Adresse eines Chors setzt die AKV in der Regel die E-Mail-Adresse der Vereinspräsidentin/des Vereinspräsidenten. Sofern diese Person die SUISA-Meldungen nicht selber machen will, kann sie eine beliebige Person unter dem Verein erfassen, sie mit der Rolle «SUISA-Verantwortlicher» ausstatten und ihr einen Link mit den Login-Daten senden (siehe dazu den Abschnitt 3 «SUISA-Verantwortlichkeit delegieren» in der Anleitung).Ist das Passwort noch nicht oder nicht mehr bekannt, dann «Passwort vergessen» anklicken (siehe Anleitung)

 

Einreichung SUISA-Meldeliste

Um die SUISA-Meldeliste einzureichen muss der Chor mindestens eine Aufführung hinzufügen oder eine alternative Erledigung wählen:

·       Spielgemeinschaft (mehrere Chöre)

·       Nicht spielfähig in diesem Jahr (keine Auftritte)

·       SUISA über Dritte abgerechnet

Der Eingabeschluss für die Listen ist jeweils der 31. Dezember des entsprechenden Jahres. Aufführungen können aber auch laufend erfasst werden. Es ist wichtig, dass alle Chöre dieser Aufforderung nachkommen, um den mit der SUISA ausgehandelten Vertrag zu erfüllen.

Auf der SCV-Webseite findst Du eine Anleitung.

Für Fragen zur Suisa-Meldung steht euch der Kantonalverband zur Verfügung.

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