

Förderer Kinder- und
Jugendchöre
Mitglieder
Mitglieder des Fördervereins können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Der Austritt aus dem Förderverein kann jederzeit auf Ende des Kalenderjahres erfolgen.
-
Die Vereinsmitglieder werden auf der Webpage des Fördervereins, bei Konzerten von Kinder- und Jugendchören sowie an der Delegiertenversammlung des Aargauischen Kantonal-Gesangvereins publiziert.
-
Die Vereinsmitglieder werden regelmässig über die Aktivitäten des Fördervereins unterrichtet.
-
Die Vereinsmitglieder werden zu allen stattfindenden Konzerten von Kinder- und Jugendchören eingeladen.
-
Die Vereinsmitglieder erhalten jährlich kostenlos eine DVD von Konzertaufnahmen.
Finanzierung/Beiträge
-
Freiwillige Sonderbeiträge der Mitglieder
-
Beiträge der öffentlichen Hand
-
Spenden und Zuwendungen
-
Ertrag des Vereinsvermögens
-
Die Mitgliederbeiträge werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
-
Chöre oder andere juristische Personen Fr. 250.-
Unterstützung/Bericht
-
Gründungsbeiträge
-
Projektbeiträge für Konzerte
-
Beiträge an Jugendsingwochen
-
Betriebsbeiträge an Kinder- und Jugendchöre
-
Beiträge an Choranlässen
-
jährliche Betriebsbeiträge
-
Kostenbeiträge bei Teilnahme an Gesangfesten
Jeder Förderer erhält jährlich einen Rechenschaftsbericht über die verwendeten Mittel. Zudem wird die Jahresrechnung durch Revisoren des Aargauischen Kantonal-Gesangvereins überprüft und muss an der Delegiertenversammlung durch die anwesendenen Förderer genehmigt werden.
Beitritt