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Förderer Kinder- und

Jugendchöre

Mitgliedschaft Förderverein

Mitglied des Fördervereins können natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Der Austritt aus dem Förderverein kann jederzeit auf Ende des Kalenderjahres erfolgen.

Mitgliederbeiträge

Unterstützung

Unterstützungsbeiträge können

Unterstützt werden ausschliesslich dem Aarg. Kantonalgesangverein angeschlossenen Kinder und Jugendchöre.  Unterstützungsbeiträge können im Rahmen von Betriebsbeitrag und/oder Förderung Chorprojekte mit Konzert zugesprochen werden.

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